Wir begleiten Unternehmen sowie deren Organe bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen, Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Werkzeuge des Sanierungs- und Insolvenzrechts und der Besonderheiten des konkreten Krisenfalls. Der Schwerpunkt liegt dabei selbstverständlich auf der Vermeidung gerichtlicher Verfahren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Handlungspflichten und der bestmöglichen Bewahrung der Unternehmenswerte. Daneben unterstützen wir Investoren beim Erwerb von Geschäftsbetrieben oder einzelnen Vermögensgegenständen von krisenbefangenen oder insolventen Unternehmen.
Wir begleiten und steuern notwendige außergerichtliche Sanierungen, Restrukturierungsverfahren nach StaRUG, Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahren und lassen dabei das sorgfältig herausgearbeitete Mandanteninteresse niemals aus den Augen. Das betrifft selbstverständlich auch die ständige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit unserer mandatsbezogenen Tätigkeiten.
Unser Fokus liegt auf der wirtschaftlich sinnvollen Fortführung und dem Erhalt von Unternehmenswerten sowie auf dem Schutz der unternehmerischen Unabhängigkeit – rechtlich belastbar, taktisch klug und mit Blick für das Machbare.