Wir beraten bundesweit Gesellschaften, deren Organe und Gremien wie Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte/Beiräte in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie Dienstvertragsrechts. Wir beraten national und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Zu unseren Mandanten zählen vor allem mittelständische Unternehmen.
Gesellschafterstreitigkeiten, Auseinandersetzungen um Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat sind Gegenstand unserer klassischen Beratung. Wir beraten und vertreten in Organhaftungsfällen und den damit zusammenhängenden Bereichen der D&O Versicherung.
Wir beraten in allen Bereichen der Unternehmenstransaktionen (M&A) in Form von Share Deals, Asset Deals, MBO‘s sowie in nachgelagerten Post Merger Streitigkeiten.